Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
(Eintragungsfrist vom 14. Oktober bis 27. Oktober 2021)
Sollten Sie wirklich wollen, dann können Sie sich – für Bürger:innen der Marktgemeinde Eslarn im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten – vom 14. bis einschliesslich 27. Oktober 2021 in die Liste für das Volksbegehren eintragen. Nur höchstpersönlich und die Möglichkeit einer Vertretung. Der Eintragungsraum ist nicht barrierefrei.
Hier finden Sie die offizielle Website der Initiator:innen. Natürlich möchten wir Ihnen diese nicht vorenthalten!
https://buendnis-landtag-abberufen.de/
Unser Kommentar zum Volksbegehren, bzw. zu den Zielen (gem. obiger WebSite):
1.Ziel: Der Landtag soll durch Neuwahlen mit anderen, besseren und bürgerorientierten Abgeordneten besetzt werden. Abgeordnete die unsere Verfassung achten, im Sinn der Bürger arbeiten und ohne Fraktionszwang nur ihrem Gewissen und den Interessen der Bürger folgen.
Kommentar: Dies lässt sich ohne eine Abberufung des Landtages ebenso erreichen. Durch die von den Bürger:innen gewählten Abgeordneten, bzw. haben die Bürger:innen bei den nächsten Wahlen mehrheitlich Abgeordnete zu wählen die deren Interessen dahin gehend durchsetzen (wollen).