Eslarn – Freizeitanlage Atzmannsee: Es gibt Neuerungen, die nicht alle Leute begeistern dürften! Update „Badestellen-Urteil des BGH“.

Entertainment Eslarn aktuell Gesellschaft Informative LifeStyle Miscellaneous News Orte und Regionen Tourismus Unterhaltung Verbraucherschutz

Am Atzmannsee, dem Badweiher welcher mit vereinseigenen Zusatzbauten und -einrichtungen auch als „Freizeitanlage“ bezeichnet wird, hat sich was getan. Auf das „Infozentrum Fischerei & Gewässer“ muss man wohl auch nach Eröffnung im Jahr 2016 noch etwas warten, denn in dem Raum sind nur ziemlich neu aussehende Tische und Bänke gestapelt. Der Kiosk lässt leider nichts mehr von Bewirtschaftung erkennen, aber rund um den Weiher gibt es jetzt (siehe Bild) Rettungsreifen.

So viel in aller Kürze, was aber heißt, dass die Badesaison eröffnet wäre. Entsprechend große Schilder, dass es sich beim Atzmannsee um eine „Badestelle“ handelt wurden ebenfalls bereits angebracht. Bitte beachten Sie, dass beim Atzmannsee selbst seit Realisierung der neuen Kiosk-, Infozentrumsanlage keine Umkleidekabinen mehr vorhanden sind.

Nachtrag (09.05.2022): Wir mussten ein wenig im Archiv kramen, aber haben den von uns bereits in einer vorherigen Ausgabe von DEEZ (2021) zitierten Artikel aus „Kommunal.“ wieder gefunden: https://kommunal.de/badestellen-urteil.

Danach war ab 2019 schon klar, dass die Ausweisung als „Badestelle“ nicht reicht, um eine Gemeinde vor der Haftung für Badeunfällge zu bewahren. Möglich, dass man jetzt schnell noch die „Spiel- und Badelandschaft“ schaffen will, um dann kurz nach Fertigstellung „wie ein Wunder“ dieses BGH-Urteil zu finden, und das der Neuschaffung geggenüber liegende „Atzmannsee-Areal“ quasi unternehmerisch-privatisiert ausschliesslich der Fischzucht zu übertragen?