Wie die Regionalpresse in der heutigen Ausgabe richtig schreibt, geht dieser „Streit“ um die Abholzung eines kleinen Waldstücks und die Auffüllung weiteren Geländes mit scheinbar immer noch ungeprüftem Bauschutt, damit die Schaffung eines Holzlagerplatz schon seit zwei Wahlperioden im Eslarner Gemeinderat „umher“. Besonderes „Schmankerl“: Bei der hier die Auffüllung veranlassende Person soll es sich um ein früheres Gemeinderatsmitglied handeln, dessen/ deren Nähe zu den Fachverantwortlichen im Eslarner Rathaus durchaus so groß gewesen sein musste sich vorher zu erkundigen, ob diese Maßnahme im damals (Siehe unten Link zur Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2011) zur Festlegung als Wasserschutzgebiet ausgewiesenen Gemeindebereich (Nähe Tiefbrunnenanlage „Am Hecker“) möglich ist. Niemand kann und sollte sich also beschweren, dass die Marktgemeinde Eslarn es im aktiven Beisein dieser mutmasslich zu dieser Zeit dem Gemeinderatsgremium angehörenden Person es zwar schaffte zur Etablierung eines Wasserwarts einen zweiten Tiefbrunnen zu bohren (inkl. Hochglanzinformation mit Wasserwart-Reminiszenz), aber dabei „vergass“ ein Wasserschutzgebiet auszuweisen, bzw. das vorhandene Wasserschutzgebiet zu erweitern. Eigentlich unserer Ansicht nach eine Aufgabe der bei einer Gemeinde zuvörderst zuständigen, da auch dafür bezahlten Fachperson, des sog. „Wasserwarts“. Dieser hat dann in der Regel auch keine „Scheuklappen“ auf, sondern kontrolliert in regelmässigen Umständen auch den sog. „Umgriff“ um die Tiefbrunnen. Die hier in Frage stehende Fläche soll sich noch in Fußweite zur Tiefbrunnenanlage befinden.
Die Frage ist sowieso, ob dieser als „illegal“ bezeichnete Holzlagerplatz nicht schon längst Bestandsschutz genießt. Denn die Marktgemeinde Eslarn war nun über Jahre deren Verpflichtung zur möglichen Ersatzvornahme nicht nachgekommen, und auch die Erweiterung des Wasserschutzgebietes scheint trotz regelmässiger Anmahnung von Seiten der Kreisverwaltungsbehörde fast schon „sträflich“ unterlassen worden zu sein. Zumindest ist der Schutzzweck einer solchen Schutzzonensatzung kaum erfüllt, wenn diese nicht rechtskräftig erlassen wurde, und bei unerlaubter Auffüllung mit ungeprüftem Bauschutt bereits ab Beendigung der Auffüllung eine abstrakte Gefährdung von Grundwasser zu besorgen ist.
Quelle: onetz.de
In diesem Zusammenhang dürfen wir auch noch kurz erwähnen, dass sich unserer Erinnerung nach in einer der damaligen Gemeinderatssitzungen (natürlich „öffentlicher Teil“) die Frage nach dem Grund stellte, weshalb jemand überhaupt im Gemeinderatsgremium tätig ist. Dabei kamen zwei Mitglieder des Eslarner Gemeinderates etwas „aneinander“. Denn auf entsprechende Frage antwortete ein Gemeinderatsmitglied, dass sie/ er diese Tätigkeit ausüben würde „weil sie/ er es so will“. Darauf entgegnete ein SPD-Gemeinderatsmitglied seinem Gegenüber, dass sie/ er die Interessen der Bürger:innen zu vertreten habe.
Zusatz-Info: Wie lange das mit diesem Wasserschutzgebiet bei der Tiefbrunnenanlage „Am Hecker“ schon läuft können Sie unserer Mitschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2011 entnehmen. Hier der Link.