Es ist doch schön, dass sich in der Marktgemeinde Eslarn immer mehr Bürger:innen finden, die von der vor einigen Jahren erst eingeführten Möglichkeit direkter Bürgerbeteiligung zu üben Gebrauch machen wollen. Innerhalb nur eines Zeitjahres ist dies nun das zweite Bürgerbegehren, welches hier nun zu einem Bürgerentscheid zugunsten einer quasi „paritätischen Kostenverteilung“ führen soll. Es geht um den Kläranlagenneubau, welcher seit einigen Monaten bestenfalls als „Kläranlagenbau“, eher noch als „Ertüchtigung“ bezeichnet wird. Dahinter steckt die von uns unlängst bereits thematisierte Problematik der industriellen Einleiter, zu denen neben Brauereien auch die Verarbeiter von Thermo- und Duroplasten, aber auch Metall verarbeitende Betriebe mit deren ganz speziellen Abwässern zählen. Die mit dem Bürgerbegehren gewünschte fünfzigprozentige Kostenverlagerung auf die Gebühren ist also nur ein Teil der Wahrheit. Die interessantere Frage ist ob die Mehrheit der Bürger:innen für die Entsorgung von Industrieabwässern bezahlen muß.
Es ist ja auch kein Geheimnis, dass die Kosten für die öffentlichen Einrichtungen der Kommune wie auch für die in Eslarn vielfältigen Vereinsheime allen Bürger:innen in Rechnung gestellt werden. Dabei stellen wir noch gar nicht die Frage, wer für diese Vereinsimmobilien Instandhaltung, Heizung, Strom etc. bezahlt.
Begonnen hatte die IG Pro Eslarn ursprünglich mit der Frage nach unnötigen Ausgaben der Marktgemeinde Eslarn, sowohl für die Sanierung der Brennerstrasse, als auch die Sanierung des ehem. Gästehauses. Dabei wurden aber Parteigeschenke wie die 99jährige Erbpacht für den 2018 neu gegründeten gewerblichen Verein AWO Eslarn e.V., der Baukostenzuschuß für dessen Neubau am Tillyplatz, ebenso die wiederholt weitere 10 Jahre Pachtzins freie Überlassung kommunaler Gewässer (hier Mathesenweiher, Atzmannsee etc.) an den örtlichen Fischereiverein „vergessen“.
Quelle: oberpfalzecho.de