Wir haben uns nun einmal wegen Ihrer Anfragen an uns bei einer fach- und sachkundigen Stelle nach dem Umgang mit kritische Abwässer einleitenden Unternehmen und Gewerbebetrieben erkundigt. Keine Sorge: Wir haben keine Transparenzgründe, Ihre Anfragen oder gar Ihren Namen an Dritte weiterzugeben! 🙂
Hier erhalten Sie die Rückantwort, welche aus Transparenzgründen zeitgleich auch die Marktgemeinde Eslarn von dieser angefragten Stelle erhalten hat. Man weiß dort also wo ggf. „der Schuh drücken“ könnte.
… teilen wir mit, dass die Planung, die Bemessung und der Betrieb einer Kläranlage im Verantwortungsbereich des Kläranlagenbetreibers (hier die Gemeinde Eslarn) liegt.
Für die Einleitung des in einer Kläranlage gereinigten Abwassers in ein Gewässer ist eine öffentlich-rechtliche Einleitungsgenehmigung nach den Wassergesetzen notwendig, in welcher die einzuhaltenden Qualitätsanforderungen an das gereinigte Abwasser definiert werden.
Die Einhaltung dieser Werte obliegt der Verantwortung des Kläranlagenbetreibers.
Die Auslegung der Reinigungsleistung einer Kläranlage beruht unter anderem auf der Auswertung der Abwasserzusammensetzung im Zulauf zur Kläranlage.
Zudem kann der Kläranlagenbetreiber seinerseits im Rahmen der Herstellung eines Abwasseranschlusses für einen Anschließer (=Indirekteinleiter, z.B. für die von Ihnen genannten Betriebe) Anforderungen an die Qualität des (rohen) Abwassers stellen, welches zur Kläranlage geführt werden darf.
Dies erfolgt im Rahmen der sog. Entwässerungssatzung.
Sollte nun ein Anschließer diese Anforderungen nicht erfüllen können, so muss das Abwasser vom Indirekteinleiter so vorbehandelt werden, dass es die Entwässerungssatzung einhält.
Andernfalls erhält der Indirekteinleiter keine Anschlusszustimmung vom Kläranlagenbetreiber.
Diese gesamte Abstimmung erfolgt im Verantwortungsbereich des Kläranlagenbetreibers, weshalb wir Sie bitten, Ihre Anfrage an den Kläranlagenbetreiber zu richten.
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Redaktioneller Hinweis: Nachdem die Marktgemeindeverwaltung Eslarn über die Eigenart verfügt, Anfragen entsprechender Art nicht oder nur mit großer Verzögerung zu beantworten müssen solche Anfrage leider immer gleich über die obere staatliche Schiene laufen. Damit bleibt dann leider nicht mehr viel für eine Diskussion übrig, und die Sache nicht im Ort.
Es ist durchaus ein großes Entgegenkommen, dass sich (einige von) Eslarn’s Unternehmer:innen mit einem Bürgerbegehren zur angenehmeren Verteilung der Kosten auf die Seite der Bürger:innen schlagen. Doch dabei sollte nicht übersehen werden, dass eben bestimmte Einleiter:innen einen etwas größeren Obolus zu berappen haben (werden), als Privateinleiter:innen.