Eslarn – kommunal: Könnte es rechtswidrig sein, eine Verbesserungsbeitragssatzung ohne Aufklärung der Bürger:innen zu beschließen?

Update (19.30 h): Hier nun noch einmal die Handreichung der UnternehmerIG, mit welcher dieser schon letztjährig auf die nur beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Eslarner Kläranlage im Jahr 1995 hingewiesen hatte. Dem folgte dann mutmasslich eine Erneuerung des durch vormalige Einleitungen geschädigten Tropfkörpers um das Jahr 2004.

Keine andere Gemeinde im weiten Umkreis hat wie Eslarn so viele Kunststoff und Metall verarbeitende Betriebe.

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Machen wir noch ein weiteres Faß auf, denn kommenden Mittwoch, den 19.02.2025 will der Marktgemeinderat Eslarn gem. Tagesordnung eine Verbesserungsbeitragssatzung bzgl.  einer „Ertüchtigung der Kläranlage“ beschliessen. So weit, so gut. Doch die seit den 1990er Jahren in diese Anfang der 1970er Jahre erbauten und seitdem nicht mehr für die Aufnahme kritischer Abwässer ertüchtigten Kläranlage fliessenden Gewerbeabwässer sind bis heute nicht in der geltenden Entwässerungssatzung berücksichtigt. Mit einem vorschnellen Beschluß einer Verbesserungsbeitragssatzung könnte die Marktgemeinde Eslarn also den Versuch unternehmen die Bürger:innen über die möglicherweise nach Ertüchtigung auf diese zukommenden weiteren Kosten zu täuschen. Denn es ist klar, dass wer die Kläranlage über Gebühr nutzt dafür auch einen entsprechenden Beitrag zu leisten hat. Bei bis zu sechs Eslarner Kunststoff verarbeitenden Betrieben, mindestens zwei mit kritischen Stoffen hantierenden Metallbaubetrieben und zwei per se konzentrierte Schadstoffe ins Kanalsystem einleitenden Biogasanlagen ein sehr hoher Beitrag, den ansonsten alle Bürger:innen Eslarn zu leisten hätten.

Nun sprechen wir noch gar nicht vom Eslarner Fachpersonal, welches die Bürger:innen seit über 20 Jahren über diese Dinge hätte informieren müssen. Erinnern aber von Anfang der 2000er Jahre den Fall einer privaten Mehrkammerkläranlage, welche sozusagen „auf Biegen und Brechen“ noch in den  Wintermonaten hatte beseitigt werden müssen, nur um die Grundstückseigentümer – u. E. unnötig – mit extra hohen Kosten zu belasten. Diese Angelegenheit hätte die gesamte Gemeindeverwaltung samt Fachpersonal hinreichend sensibilieren müssen, dass anderswo gewerblich wirklich D…k zu finden ist. Nun hat man es möglicherweise mit über 20 Jahre amtlich geduldeter Umweltverschmutzung zu tun.

Die ebenfalls im Raum stehende Frage ob die Kläranlage nicht noch gut 10 Jahre „gehalten“ hätte, wären die reinigenden Bakterien der Tropfkörperanlage nicht einem Chemikaliensturm zum Opfer gefallen beantworten Sie bitte vorerst für sich selbst.

 

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