Eslarn – DSGVO: You’ve got mail! Dürfen private email-Accounts im Dienst verwendet werden?

Nun ja, da wäre erst einmal zu klären, ob es sich bei einer Kommune wie der Marktgemeinde Eslarn überall um „Dienste“ im verwaltungsrechtlichen Sinne handelt. Wir sagen einfach mal „Ja“. Damit ist – wie übrigens längstens für Mitglieder von Stadt- oder Gemeinderäten festgestellt (InfoLink) die Verwendung privater Email-Adressen „für dienstliche Zwecke“ untersagt. Warten wir einmal, bis sich dies auch in der Marktgemeinde Eslarn – bei der Bücherei, der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung – rumgesprochen hat.

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