Verbraucherschutz – DSGVO: Auch bei Kommunalunternehmen geht’s manchmal zu, wie bei „Hempel’s unterm Sofa“.

Liebe Leser:innen, in Kürze werden wir Sie mit einem Fall konfrontieren, der wieder einmal Seinesgleichen sucht. Da gibt es doch tatsächlich kommunale Grundversorger:innen die denken, der Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ würde diesen eine Art „Allmacht“ verleihen. Wir haben konkret Teile eines Auskunftsersuchens an eine solche AdöR auf dem Tisch, und schütteln nur noch den Kopf. Über ein Jahr geht dies nun schon, dass dieser Versorger erst nur Bildschirmkopien mit sichtbarem „Einfüge-Marker“ (Anm.: Damit lässt sich vermuten, dass vor Ausdruck Daten gelöscht wurden) ausreichte. Dann kam immer wieder dieselbe Mitteilung erneut, und nun aktuell eine „Übersicht personenbezogener Daten“. Diese Übersicht ist nicht nur unvollständig, sondern umfasst auch noch Namen  und Bankverbindungen dritter Personen, die mit diesem Versorger gar nichts zu tun hatten oder haben.

Geht’s noch?

Wie erwähnt, in Kürze die ganze Sache „auf dem Tisch“, äh „Online“, damit man bei solchen Versorgern einmal personelle Konsequenzen ziehen kann.

Nun handelt es sich hier konkret auch noch um ein Kommunalunternehmen einer größeren Kommune, der sprichwörtlich „das Geld hinten und vorne nicht reicht“, die immer noch an der Nabelschnur von Bund, Land und EU hängt, und scheinbar nicht viel „auf die Reihe“ bringt.

In einem solchen Fall lobt man sich wirklich die vorhandenen Konzerne, die sich so etwas wirklich nicht lesten könnten, und wie wir wissen auch nicht leisten wollen.

Übrigens: Auch bei der Marktgemeinde Eslarn dauerte vor ein paar Jahren eine DSGVO-Anfrage unserer Herausgeberin und unseres Redakteurs fast bzw. über ein Zeitjahr. Ohne die Einschaltung des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz wäre da wohl immer noch keine ordnungsgemäße Antwort eingegangen.

Jetzt stellen Sie sich als Eslarner Bürger:in einmal vor, es in Eslarn – dem Blutsverwandten-Kartellverband – noch mit Kommunalunternehmen zu tun zu haben.

Wie im Eslarner Fall wissen wir natürlich auch bei der hier aktuell betroffenen Person welche konkreten Interessen und welche politischen Netzwerke dahinterstecken. Da wir eine proaktive Veröffentlichung betreiben, werden wir diesen Personen jetzt (wieder einmal?) rechtlich korrekt und international wirksam aufzeigen wann Schluß sein muß. Natürlich haben wir es hier speziell wieder mit ganz speziellen Vertreter:innen dieser sog. „Heimatvertriebenen-Radikalclique“ zu tun. Sorry, Herr Dr. h.c. Posselt, aber Sie haben da leider auch sprichwörtliche „faule Äpfel“ im Korb. Wir helfen aber gerne mit, diese entsprechend zu „tagen“.

 

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