NordOberpfalz – Arbeitswelt: Niemand hat(te) die Absicht … Betriebsverfassung ist gut. Aber wenn niemand einen Betriebsrat will?

Arbeitnehmer:innen-Rechte stellten in der Neuzeit immer wieder ein Problem dar. Das sog. „Betriebsverfassungsgesetz“ ermöglicht ist Arbeitnehmer:innen in Betrieben und Unternehmen mit einer bestimmten Mindestanzahl Beschäftigter einen Betriebsrat zu wählen. Schön, wenn ein Betrieb/ Unternehmen solche Bestrebungen unterstützt. Was aber macht man, wenn die Beschäftigten gar keinen Betriebsrat wollen? Demokratisch korrekt, wenn es schon an der […]

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