Update (14.01.2025, 16:50 h): Klar, hätte uns auch früher auffallen können. Für das Jahr 2023 gab es offiziell gar keine gem. Art. 18 BayGO abzuhaltende Bürgerversammlung. Denn die im Januar 2023 abgehaltene Bürgerversammlung war die notwendige Wiederholung der Bürgerversammlung von 2022. Zu dieser hatte man in einer demokratischen Gepflogenheiten und Vorgaben kaum entsprechender Art und Weise nahezu „kryptisch“ eingeladen! Dies bemängelte bei Anwesenheit nur weniger Bürger:innen auch der damals als Eslarner Bürger anwesende Kämmerer der Marktgemeinde Waidhaus, Karl Schmid. (Wir berichteten!)
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Am 17.12.2024 hatte scheinbar eine Bürgerversammlung mit der Thematik „Präsentation Kläranlage“ stattgefunden. Nur komisch, dass sich daran keine Redaktion etablierter Presse- und Medienunternehmen erinnern kann. Auch wurde weder vorab noch im nachhinein über diese Bürgerversammlung berichtet. Sie steht aber entsprechend angekündigt in der Eslarn-App. Stand natürlich nicht an der realen Amtstafel.
Soll(te) da eine übergeordnete Stelle über eine nicht stattgefundene Bürgerbeteiligung getäuscht werden?
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